257.) - 20:15 Uhr:
- für die Deutschen: "Zwanzig Uhr fünfzehn"
- im Westen: "Viertel nach acht"
- im Osten und im Süden: "Viertel neun"
- bei den Schildbürgern: "Neunzehn Uhr fünfundsiebzig"
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